Guerilla

Guerilla-Kampagnen in Deutschland: was rechtlich geht — und was nicht

Kurz erklärt

Guerilla-Aktionen scheitern in Deutschland meist an vier Feldern: Nutzung öffentlichen Raums, Hausrecht auf Privatgelände, Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht bei fremden Marken und Persönlichkeitsrecht bei Aufnahmen. Wer diese vier vorab prüft, verliert selten eine Idee komplett.

Die vier Felder

  • Öffentlicher Raum: Sondernutzungserlaubnis, örtliche Plakatierungsregeln
  • Privatgelände: Einwilligung des Eigentümers
  • Fremde Marken: keine Verwechslung, keine Herabsetzung
  • Aufnahmen: Einwilligung bei erkennbaren Personen

Praxisempfehlung

  1. Prüfung vor der Präsentation, nicht danach
  2. Zwei Varianten pro Konzept: mit und ohne Genehmigungsbedarf
  3. Abbruchkriterium definieren
  4. Dokumentation am Tag der Aktion
Passende Leistung

Guerilla Marketing

Guerilla Marketing erzeugt Aufmerksamkeit durch die Idee, nicht durch Mediabudget. ViralBP entwickelt Konzepte und setzt sie um: Straßenaktionen, Ambient-Platzierungen, Wildposting, Moment-Marketing und Stunts, die gefilmt und geteilt werden.

Häufige Fragen

Ersetzt das eine Rechtsprüfung?
Nein. Der Artikel benennt die typischen Felder. Verbindliche Bewertung im Einzelfall gehört zu einer Kanzlei oder Ihrer Rechtsabteilung.

Sie wollen, dass über Ihre Marke geredet wird?

Lassen Sie uns eine Idee bauen.